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Unterlagen beim Autoverkauf die Checkliste

Was der Käufer sehen will, was Pflicht ist und was Sie tun, wenn ein Dokument fehlt oder bei der Bank liegt.

Gute Vorbereitung spart Zeit und Ärger

Ein Autoverkauf scheitert selten am Preis, aber oft an einer fehlenden Unterlage. Der Käufer steht vor der Tür und der Fahrzeugbrief ist nicht auffindbar, oder der Zweitschlüssel liegt irgendwo im Keller. Wer die Dokumente vorher zusammensucht, verkauft schneller und wirkt seriöser.

Die folgende Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie für den Autoverkauf brauchen, welche nur hilfreich sind und was Sie tun, wenn etwas fehlt.

Die Checkliste: diese Unterlagen brauchen Sie

1. Zulassungsbescheinigung Teil I

Das ist der frühere Fahrzeugschein, den Sie normalerweise im Auto mitführen. Er enthält die technischen Daten und den aktuellen Halter. Der Käufer braucht ihn für die Ummeldung, bei einem abgemeldeten Auto trägt er den Vermerk der Außerbetriebsetzung.

2. Zulassungsbescheinigung Teil II

Der frühere Fahrzeugbrief ist das wichtigste Dokument beim Verkauf. Ohne ihn kann der Käufer das Fahrzeug nicht auf sich zulassen. Der Brief ist kein Eigentumsnachweis im rechtlichen Sinn, wird im Alltag aber genau so behandelt. Seriöse Käufer verlangen ihn im Original.

3. Personalausweis oder Reisepass

Der Käufer möchte sehen, dass Sie berechtigt sind, das Auto zu verkaufen. Stimmen Name im Ausweis und Halter in den Papieren nicht überein, etwa weil das Auto auf den Partner läuft, sollten Sie eine schriftliche Vollmacht des Halters dabeihaben.

4. Alle Schlüssel

Dazu gehören Hauptschlüssel, Zweitschlüssel und gegebenenfalls Codekarte oder Werkstattschlüssel. Ein fehlender Schlüssel ist kein Hindernis, sollte aber offen angesprochen und im Kaufvertrag vermerkt werden. Ein Ersatzschlüssel kann bei modernen Fahrzeugen teuer werden, das weiß auch der Käufer.

5. Bericht der letzten Hauptuntersuchung

Der HU-Bericht zeigt, wann das Auto zuletzt geprüft wurde und welche Mängel dabei aufgefallen sind. Bei Pkw ist die HU in der Regel alle zwei Jahre fällig. Ist sie abgelaufen, lässt sich das Auto trotzdem verkaufen, mehr dazu unter Auto ohne TÜV verkaufen.

6. Serviceheft und Rechnungen

Ein gepflegtes Serviceheft, Rechnungen über Zahnriemen, Bremsen oder Reifen und Belege über größere Reparaturen sind keine Pflicht. Sie belegen aber, dass das Auto regelmäßig gewartet wurde. Gerade bei einer hohen Laufleistung beruhigt das viele Käufer.

7. Schriftlicher Kaufvertrag

Verkaufen Sie nie per Handschlag. Ein Kaufvertrag hält fest, wer was zu welchem Zustand gekauft hat. Hinein gehören die Daten beider Seiten, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Kaufpreis, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie alle bekannten Schäden und Unfallschäden. Beide Seiten unterschreiben und bekommen ein Exemplar.

Notieren Sie außerdem, welche Unterlagen und wie viele Schlüssel Sie übergeben haben. Eine kurze Übergabeliste im Vertrag verhindert spätere Diskussionen darüber, ob etwa das Serviceheft oder die Codekarte dabei war. Machen Sie zur Sicherheit ein Foto vom unterschriebenen Vertrag und vom Kilometerstand bei der Übergabe.

Was tun, wenn eine Unterlage fehlt?

Fehlende Dokumente sind ärgerlich, aber meist lösbar. Wichtig ist, das Problem vor dem Verkauf anzugehen und nicht erst, wenn der Käufer da ist.

  • Fahrzeugbrief verloren: Bei der Zulassungsbehörde lässt sich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen. Dafür wird in der Regel eine Erklärung über den Verlust verlangt, und die Behörde prüft, ob das Fahrzeug etwa als gestohlen gemeldet ist. Das kann etwas dauern, planen Sie Zeit ein.
  • Fahrzeugschein verloren: Auch Teil I stellt die Zulassungsbehörde neu aus. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll.
  • HU-Bericht oder Serviceheft fehlen: Den letzten Prüfbericht kann die Prüforganisation unter Umständen erneut ausstellen. Wartungsnachweise lassen sich oft bei der Werkstatt nachfragen, die das Auto betreut hat.
  • Zweitschlüssel fehlt: Kein Grund, den Verkauf zu verschieben. Erwähnen Sie es offen, dann gibt es später keinen Streit.

Welche Nachweise die Behörde genau verlangt, steht auf den Seiten der Zulassungsbehörden von Landeshauptstadt und Region Hannover unter hannover.de.

Finanziert oder geleast: erst mit der Bank sprechen

Bei einem finanzierten Auto liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II meistens bei der Bank. Sie dient dort als Sicherheit, bis der Kredit vollständig bezahlt ist. Ohne Zustimmung der Bank können Sie das Auto deshalb nicht ohne Weiteres verkaufen.

Klären Sie vor dem Verkauf, wie hoch die Restschuld ist und wie die Ablösung abläuft. Häufig wird der Kaufpreis ganz oder teilweise direkt an die Bank überwiesen, die den Brief danach herausgibt. Bei einem Leasingfahrzeug gehört das Auto der Leasinggesellschaft. Verkaufen können Sie es nur, wenn Sie es zuvor ablösen oder die Gesellschaft zustimmt.

Nach dem Verkauf: Abmeldung und Verkaufsmeldung

Ist das Auto noch angemeldet, sollte entweder vor der Übergabe abgemeldet werden oder Sie melden den Verkauf zeitnah der Zulassungsbehörde und Ihrer Versicherung. Wie das in Hannover funktioniert, erklärt unser Ratgeber Auto abmelden in Hannover.

Verkauf an KFZ Direktankauf

Bei uns reicht es, wenn Sie Fahrzeugdaten und ein paar Fotos schicken. Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich, fehlende Angaben können Sie nachreichen. Bei der Abholung prüfen wir die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen, und die Abmeldung übernehmen wir auf Wunsch kostenlos. Tragen Sie dazu oben Ihre Fahrzeugdaten ein oder starten Sie auf der Seite Autoankauf Hannover.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Welche Unterlagen sind beim Autoverkauf unbedingt nötig?

Unverzichtbar sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Ihr Ausweis und die Fahrzeugschlüssel. Dazu kommt ein schriftlicher Kaufvertrag. HU-Bericht, Serviceheft und Rechnungen sind keine Pflicht, machen den Verkauf aber leichter.

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II kann der Käufer das Auto nicht auf sich zulassen. Ist der Brief verloren, beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Ersatzbescheinigung, bevor Sie verkaufen.

Was mache ich, wenn das Auto noch finanziert ist?

Dann liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank. Klären Sie vor dem Verkauf mit ihr, wie die Restschuld abgelöst wird und wann der Brief herausgegeben wird.

Muss ich das Serviceheft mitgeben?

Eine Pflicht gibt es nicht, aber ein Serviceheft und Werkstattrechnungen belegen die Pflege des Autos. Das schafft Vertrauen und kann sich auf den Preis auswirken.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Mindestens Daten von Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie bekannte Schäden. Beide Seiten unterschreiben und behalten je ein Exemplar.

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